Menü

För­de­run­gen für Anbieter:innen

ZWEI & MEHR
Kinder-Ferien-Aktivwochen

Um Familien und ihren Kindern ein abwechs­lungs­rei­ches und qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ges Feri­en­be­treu­ungs­an­ge­bot in der Stei­er­mark zu ermög­li­chen wurde bereits 2012 vom Land Stei­er­mark – A6 Bildung und Gesell­schaft, Fach­ab­tei­lung Gesell­schaft das ZWEI & MEHR Kinder-Ferien-Aktiv­wo­chen Netzwerk ins Leben gerufen.
Für Ferienanbieter:innen gibt es die Mög­lich­keit eine Förderung des Landes Stei­er­mark unter Ein­hal­tung der Richt­li­ni­en zu beziehen.

Sie möchten Kinder-Ferien-Aktiv­wo­chen Anbieter:in werden?

Mit der neuen Richt­li­nie wurden u.a. folgende Ände­run­gen vorgenommen:
Sie müssen den Antrag für das
1. Halbjahr (Semester‑, Oster‑, und Pfingst­fe­ri­en) bis spä­tes­tens 30.11. des Vorjahres
und für das
2. Halbjahr (Sommer- und Herbst­fe­ri­en) bis spä­tes­tens 30.03. des laufenden Jahres beim Amt der Stei­er­mär­ki­schen Lan­des­re­gie­rung, A6 Fach­ab­tei­lung Gesell­schaft, För­de­rungs­ma­nage­ment korrekt und voll­stän­dig aus­ge­füllt einreichen.

Ansuchen um Förderung

Rück­fra­gen:
Amt der Stei­er­mär­ki­schen Landesregierung
A6 Fach­ab­tei­lung Gesellschaft
Förderungsmanagement

Kar­me­li­ter­platz 2, 8010 Graz
Tel.: (0316) 877‑2647
E‑Mail: abt06gd-foem@stmk.gv.at

Mo, Di, Do, Fr von 8.30 — 12.00 Uhr
Mi von 13.00 — 16.00 Uhr
Öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel: Stra­ßen­bah­nen — Hal­te­stel­le Haupt­platz, Buslinie 30 — Hal­te­stel­le Karmeliterplatz

Gemein­de­fe­ri­en aktiv

Das Land Stei­er­mark unter­stützt mit dem neuen För­de­rungs­mo­dell ZWEI & MEHR Gemein­de­fe­ri­en aktiv stei­ri­sche Gemeinden, die in den Som­mer­fe­ri­en Feri­en­be­treu­ungs­an­ge­bo­te für Familien zur Verfügung stellen.

Die För­der­sum­me pro Gemeinde beginnt ab 400 Euro und ist an folgende Richt­li­nie gebunden:

Infoblatt Gemein­de­fe­ri­en aktiv

Richt­li­nie Gemein­de­fe­ri­en aktiv

För­der­an­su­chen

Das För­de­rungs­an­su­chen ist bis spä­tes­tens 30. Mai des laufenden Jahres unter abt06gd-foem@stmk.gv.at einzureichen.

Als Nachweis über die Ver­wen­dung der Förderung sind ver­pflich­tend der Tätig­keits­be­richt und eine Einnahmen-Ausgaben-Übersicht (mit Stempel und Unter­schrift des Zeich­nungs­be­rech­tig­ten) nur in elek­tro­ni­scher Form zu übermitteln.

Vorlage Tätig­keits­be­richt Gemeindeförderung

Formular Einnahmen- Ausgaben-Übersicht

Quelle: Website Land Stei­er­mark — “För­de­rungs­un­ter­la­gen Familie” — https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12564487/104132508