ZWEI & MEHR
Kinder-Ferien-Aktivwochen
Um Familien und ihren Kindern ein abwechslungsreiches und qualitativ hochwertiges Ferienbetreuungsangebot in der Steiermark zu ermöglichen wurde bereits 2012 vom Land Steiermark – Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft, Referat Förderungsmanagement das ZWEI & MEHR Kinder-Ferien-Aktivwochen Netzwerk ins Leben gerufen.
Die Beihilfe des Landes Steiermark beträgt 80% der Turnuskosten nach Abzug etwaiger anderer Förderungen. Das förderbare Höchstausmaß pro Kind beträgt maximal 5 Wochen pro Jahr. Die Einkommensgrenzen entnehmen Sie dem Informationsblatt.
Die Beihilfe hat das Ziel, berufstätige Eltern im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei ihren Betreuungspflichten zu unterstützen.
Antragstellung:
Der Antrag für die Beihilfe ist bis spätestens 4 Wochen (bei Onlineansuchen) bzw. 6 Wochen (bei analogen) vor
Ferienbeginn einzureichen.
Einreichfristen 2026:

Nach dieser Frist eingereichte Ansuchen können ausnahmslos nicht mehr berücksichtigt werden.
Sie möchten Beihilfe beziehen?
Infoblatt Kinder-Ferien-Aktivwochen
Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen (Informationsblatt, Antragsformular Beihilfe Kinder-Ferien-Woche, Online-Antragsformular, Richtlinie).
Rückfragen:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
Referat Förderungsmanagement
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
Tel.: (0316) 877‑2647
E‑Mail: abt06-foem@stmk.at
Telefonzeiten: Mo, Mi, Do 9:00–11:00 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahnen — Haltestelle Hauptplatz, Buslinie 30 — Haltestelle Karmeliterplatz
Das ZWEI & MEHR Kinder-Ferien-Aktivwochen Emblem erleichtert Ihnen das Erkennen eines “KIFA Anbieters oder Anbieterin”. In der Detailsuche können Sie geförderte Angebote der „ZWEI & MEHR Kinder-Ferien-Aktivwochen” filtern.