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Neue Richt­li­ni­en zur Förderung der ZWEI & MEHR Kinder-Ferien-Aktiv-Wochen

Liebe Kinder-Ferien-Aktiv­wo­chen Anbieter:innen und Familien! 

Um Sie vermehrt in Ihrer Tätigkeit zu unter­stüt­zen und zusätz­li­che Feri­en­an­ge­bo­te zur Verfügung zu stellen, werden die beiden Richt­li­ni­en für die „Gewährung von Beihilfen des Landes Stei­er­mark für Kinder-Ferien-Aktiv­wo­chen“ und für die „Gewährung von För­de­run­gen des Landes Stei­er­mark für Anbieter:innen von Kinder-Ferien-Aktiv­wo­chen“ für das Jahr 2024, in folgenden Punkten angepasst:

Für Anbieter:innen von Kinder-Ferien-Aktivwochen: 

Das Land Stei­er­mark unter­stützt mit der Förderung von ZWEI & MEHR Kinder-Ferien-Aktiv­wo­chen Anbieter:innen und Eltern, um Kindern und Jugend­li­chen im Alter von 5 bis 15 Jahren die Teilnahme an viel­fäl­ti­gen und bedarfs­ge­rech­ten Angeboten zu ermöglichen.

Sie müssen den Antrag für das

  • 1. Halbjahr (Semester‑, Oster‑, und Pfingst­fe­ri­en) bis spä­tes­tens 30.11. des Vorjahres
    und für das
  • 2. Halbjahr (Sommer- und Herbst­fe­ri­en) bis spä­tes­tens 30.03. des laufenden Jahres beim Amt der Stei­er­mär­ki­schen Lan­des­re­gie­rung, A6 Fach­ab­tei­lung Gesell­schaft, För­de­rungs­ma­nage­ment korrekt und voll­stän­dig aus­ge­füllt einreichen.
  • Bei min­des­tens 5‑tägigen Kinder-Ferien-Aktiv­wo­chen mit Näch­ti­gung vor Ort beträgt der Tagessatz € 4,90 pro Tag und Kind, bei min­des­tens 5‑tägigen Kinder-Ferien-Aktiv­wo­chen mit Tages­be­treu­ung beträgt der Tagessatz € 3,30 pro Tag und Kind. Die Höhe der Förderung errechnet sich aus der tat­säch­li­chen Anzahl der för­der­fä­hi­gen Ver­pfle­gungs­ta­ge mul­ti­pli­ziert mit dem jewei­li­gen Tagessatz.

Die Ver­wen­dungs­nach­wei­se für das

  • 1. Halbjahr (Semester‑, Oster‑, und Pfingst­fe­ri­en) sind bis spä­tes­tens 30.07.
    und für das
  • 2. Halbjahr (Sommer- und Herbst­fe­ri­en) bis spä­tes­tens 30.10. des laufenden Jahres gemäß Vorlagen (diese finden Sie auf der Homepage des För­de­rungs­ma­nage­ments) zu erstellen und dem För­de­rungs­ma­nage­ment per E‑Mail zu übermitteln.
  • Das För­de­rungs­an­su­chen ist unter Ver­wen­dung des aktuell dafür vor­ge­se­he­nen För­de­rungs­for­mu­lars elek­tro­nisch (z.B. per E‑Mail) beim För­de­rungs­ma­nage­ment der Abteilung 6 — Fach­ab­tei­lung Gesell­schaft beim Amt der Stei­er­mär­ki­schen Lan­des­re­gie­rung einzubringen.
  • Der*die Förderungsnehmer*in ist ver­pflich­tet, in geeig­ne­ter Weise darauf hin­zu­wei­sen, dass er*sie vom Land Stei­er­mark unter­stützt wird (z.B. bei Ver­an­stal­tun­gen, auf Plakaten, Foldern, Bro­schü­ren, Ein­la­dun­gen, usw.)

Das Ansuchen und die Richt­li­nie für Anbieter:innen von Kinder-Ferien-Aktiv­wo­chen finden Sie hier.

Die Aus­zah­lung der geneh­mig­ten Förderung erfolgt nach Prüfung der Ver­wen­dungs­nach­wei­se und Unter­zeich­nung des För­de­rungs­ver­tra­ges als Gesamtbetrag.

Für die Teilnahme an Kinder-Ferien-Aktivwochen: 

Das Land Stei­er­mark gewährt Familien mit geringem Einkommen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Beihilfe für ZWEI & MEHR Kinder-Ferien-Aktiv­wo­chen in der Steiermark.

Anspruchs­be­rech­tigt ist…

  • der antrag­stel­len­de Eltern­teil (auch Adoptiv- oder Pfle­ge­el­tern­teil), welcher mit dem Kind einen gemein­sa­men Haupt­wohn­sitz in der Stei­er­mark hat und für das Kind Fami­li­en­bei­hil­fe des Bundes bezieht.

Geför­der­te Programme sind…

  • Kinder-Ferien-Aktiv­wo­chen für Kinder im Alter von 5 bis 15 Jahren,
  • die Teilnahme an einer min­des­tens 5‑tägigen Aktiv­wo­che mit Übernachtung,
  • die Teilnahme an einer min­des­tens 5‑tägigen Aktiv­wo­che mit Tages­be­treu­ung von min­des­tens 8 Stunden.
  • Höhe der Beihilfe für Aktiv­wo­chen mit Näch­ti­gung vor Ort oder mit Tages­be­treu­ung von min­des­tens 8 Stunden (min­des­tens 5‑tägig):
  • Die Beihilfe des Landes Stei­er­mark beträgt 80% der Tur­nus­kos­ten nach Abzug etwaiger anderer För­de­run­gen, wenn nach­ste­hen­de Netto-Ein­kom­mens­gren­zen nicht über­schrit­ten werden.

Der Antrag muss

  • für Semester, Oster- und Pfingst­fe­ri­en bis spä­tes­tens 30.06. und
  • für Sommer- und Herbst­fe­ri­en bis spä­tes­tens 31.08. des laufenden Jahres beim Amt der Stei­er­mär­ki­schen Lan­des­re­gie­rung ein­ge­reicht werden.

Wir freuen uns auf zusätz­li­che Angebote aus dem aktuellen Kinder-Ferien-Aktiv­wo­chen-Netzwerk sowie über neu hin­zu­kom­men­de Ferienanbieter:innen.

Wir danken für Ihr stetes Bemühen und Ihr Enga­ge­ment um die Anliegen der stei­ri­schen Familien und hoffen und freuen uns auf zusätz­li­che Kinder-Ferien-Aktiv­wo­chen-Angebote!