Neue Richtlinien zur Förderung der ZWEI & MEHR Kinder-Ferien-Aktiv-Wochen
Liebe Kinder-Ferien-Aktivwochen Anbieter:innen und Familien!
Um Sie vermehrt in Ihrer Tätigkeit zu unterstützen und zusätzliche Ferienangebote zur Verfügung zu stellen, werden die beiden Richtlinien für die „Gewährung von Beihilfen des Landes Steiermark für Kinder-Ferien-Aktivwochen“ und für die „Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark für Anbieter:innen von Kinder-Ferien-Aktivwochen“ für das Jahr 2024, in folgenden Punkten angepasst:
Für Anbieter:innen von Kinder-Ferien-Aktivwochen:
Das Land Steiermark unterstützt mit der Förderung von ZWEI & MEHR Kinder-Ferien-Aktivwochen Anbieter:innen und Eltern, um Kindern und Jugendlichen im Alter von 5 bis 15 Jahren die Teilnahme an vielfältigen und bedarfsgerechten Angeboten zu ermöglichen.
Sie müssen den Antrag für das
- 1. Halbjahr (Semester‑, Oster‑, und Pfingstferien) bis spätestens 30.11. des Vorjahres
und für das - 2. Halbjahr (Sommer- und Herbstferien) bis spätestens 30.03. des laufenden Jahres beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Fachabteilung Gesellschaft, Förderungsmanagement korrekt und vollständig ausgefüllt einreichen.
- Bei mindestens 5‑tägigen Kinder-Ferien-Aktivwochen mit Nächtigung vor Ort beträgt der Tagessatz € 4,90 pro Tag und Kind, bei mindestens 5‑tägigen Kinder-Ferien-Aktivwochen mit Tagesbetreuung beträgt der Tagessatz € 3,30 pro Tag und Kind. Die Höhe der Förderung errechnet sich aus der tatsächlichen Anzahl der förderfähigen Verpflegungstage multipliziert mit dem jeweiligen Tagessatz.
Die Verwendungsnachweise für das
- 1. Halbjahr (Semester‑, Oster‑, und Pfingstferien) sind bis spätestens 30.07.
und für das - 2. Halbjahr (Sommer- und Herbstferien) bis spätestens 30.10. des laufenden Jahres gemäß Vorlagen (diese finden Sie auf der Homepage des Förderungsmanagements) zu erstellen und dem Förderungsmanagement per E‑Mail zu übermitteln.
- Das Förderungsansuchen ist unter Verwendung des aktuell dafür vorgesehenen Förderungsformulars elektronisch (z.B. per E‑Mail) beim Förderungsmanagement der Abteilung 6 — Fachabteilung Gesellschaft beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung einzubringen.
- Der*die Förderungsnehmer*in ist verpflichtet, in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass er*sie vom Land Steiermark unterstützt wird (z.B. bei Veranstaltungen, auf Plakaten, Foldern, Broschüren, Einladungen, usw.)
Das Ansuchen und die Richtlinie für Anbieter:innen von Kinder-Ferien-Aktivwochen finden Sie hier.
Die Auszahlung der genehmigten Förderung erfolgt nach Prüfung der Verwendungsnachweise und Unterzeichnung des Förderungsvertrages als Gesamtbetrag.
Für die Teilnahme an Kinder-Ferien-Aktivwochen:
Das Land Steiermark gewährt Familien mit geringem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe für ZWEI & MEHR Kinder-Ferien-Aktivwochen in der Steiermark.
Anspruchsberechtigt ist…
- der antragstellende Elternteil (auch Adoptiv- oder Pflegeelternteil), welcher mit dem Kind einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in der Steiermark hat und für das Kind Familienbeihilfe des Bundes bezieht.
Geförderte Programme sind…
- Kinder-Ferien-Aktivwochen für Kinder im Alter von 5 bis 15 Jahren,
- die Teilnahme an einer mindestens 5‑tägigen Aktivwoche mit Übernachtung,
- die Teilnahme an einer mindestens 5‑tägigen Aktivwoche mit Tagesbetreuung von mindestens 8 Stunden.
- Höhe der Beihilfe für Aktivwochen mit Nächtigung vor Ort oder mit Tagesbetreuung von mindestens 8 Stunden (mindestens 5‑tägig):
- Die Beihilfe des Landes Steiermark beträgt 80% der Turnuskosten nach Abzug etwaiger anderer Förderungen, wenn nachstehende Netto-Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Der Antrag muss
- für Semester‑, Oster- und Pfingstferien bis spätestens 30.06. und
- für Sommer- und Herbstferien bis spätestens 31.08. des laufenden Jahres beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingereicht werden.
Wir freuen uns auf zusätzliche Angebote aus dem aktuellen Kinder-Ferien-Aktivwochen-Netzwerk sowie über neu hinzukommende Ferienanbieter:innen.
Wir danken für Ihr stetes Bemühen und Ihr Engagement um die Anliegen der steirischen Familien und hoffen und freuen uns auf zusätzliche Kinder-Ferien-Aktivwochen-Angebote!